Die Diskussion zur Mindestlohn-Regelung ist in vollem Gange. Derzeit wird über die praktische Umsetzung, die Konsequenzen und die Ausnahmen der Lohn-Regelung intensiv debatiert.
Hier ein paar Fakten zum gesetzlichen Mindestlohn:
- dieser ist im Koalitionsvertrag vorgesehen
- die Höhe soll zunächst 8,50 Euro pro Stunde betragen
- der Startschuss zur Umsetzung fällt am 01.01.2015
- tarifvertraglich vereinbarte Mindestlöhne - auch unterhalb der Grenze von 8,50 Euro - gelten jedoch zunächst bis Ende 2016 weiter
Die Mindestlohn-Regelung gilt für alle Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) definiert den Arbeitnehmer übrigens so:
"Wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit im Dienste eines anderen verpflichtet ist".
Danach fallen aus der beschlossenen Mindestlohnregelung bereits folgende Personengruppen heraus:
- Selbständige
- freie Mitarbeiter (z.B. Journalisten)
- Beamte
- Richter
- Soldaten
Folgende Ausnahmen von der Mindestlohn-Regelung gelten in der Koalition bereits als gesetzt:
- Praktikanten in Schule und Ausbildung
- vergütete ehrenamtlich Tätige.
Diskussiert werden weitere Ausnahmen: Gegebenenfalls sollen auch Rentner, Studenten, Saison- und Hilfsarbeiter nicht der Mindestlohngrenze unterliegen. Insbesondere bei den Rentnern wird argumentiert, dass es sich bei dem Nebenverdienst lediglich um ein Zubrot handelt, aber der soziale bzw. finanzielle Status bereits durch die Rente gesichert sei.
Ob derartig geforderte Ausnahmen sich durchsetzen oder gegebenenfalls sogar gegen den Gleichbehandlunggrundsatz verstoßen würden, bleibt abzuwarten.