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Checkliste Internetauktion

Checkliste Internetauktionen

15.05.2019

Sichere Internetauktionen

Auktionsartikel im Preis vergleichen!

Nicht jede Auktion ist tatsächlich ein Schnäppchen! Es lohnt sich häufig, den Preis des begehrten Artikels zuzüglich Versandkosten zu vergleichen. Dabei sollten Sie sowohl im Laden um die Ecke oder auch in anderen Online-Shops nachschauen. Auch in letzter Minute sollten Sie sich nicht beim Bieten hinreißen lassen. Achtung: Manchmal treiben Strohmänner im Auftrag des Verkäufers den Preis in die Höhe! Sollten Sie diesen Eindruck haben - Finger weg!

Verkäuferbewertungen vor dem Ersteigern lesen!

Vor der Abgabe eines Gebotes sollten Sie die auf dem Auktionsportal hinterlegte Verkäuferbewertung aufmerksam studieren. Denn die dort abgegebenen Bewertungen können Auskunft über die Zuverlässigkeit und Seriosität des Auktionsanbieters geben. Je höher die Zahl der positiven Bewertungen, desto zufriedener die Käufer.

Artikelbeschreibung sowie Lieferbedingungen genau prüfen!

Studieren Sie die Artikelbeschreibung genau. Achten Sie besonders auf die Lieferbedingungen. Häufig ist der ersteigerte Artikel im Preis ein Schnäppchen. Aber zusammen mit den Versandkosten wird der reguläre Preis, den Sie auch im Laden „um die Ecke" bezahlt hätten, überstiegen.

Sichere Zahlungsmethode wählen!

Die sicherste Zahlungsvariante ist der Kauf auf Rechnung. Allerdings bieten dies nicht alle Anbieter an. Als Alternative stehen spezielle Bezahlsysteme wie PayPal oder auch die Kreditkartenzahlung zur Verfügung. Was Sie hier besonders beachten sollten, können Sie unter spezielle Bezahlsysteme nachlesen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen prüfen!

Häufig bieten Power-Seller Artikel zur Auktion an. Diese gewerblichen Verkäufer verweisen regelmäßig auf ihren Angebotsseiten auf Allgemeine Geschäftsbedingungen. AGBs sind nur dann wirksam in den Vertrag einbezogen, wenn sie mühelos lesbar, übersichtlich, einfach abzurufen und speicherbar sind. Lesen Sie daher die AGBs vor Abgabe Ihres Gebotes aufmerksam durch.

Rechte bei mangelhafter oder nicht wie beschriebener Ware

Ersteigern Sie einen Artikel, schließen Sie einen Kaufvertrag. Deshalb stehen Ihnen alle gängigen Gewährleistungsrechte zu. Prüfen Sie daher, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Anbieter handelt. Denn private Anbieter schließen erfahrungsgemäß die Gewährleistung aus. Ist kein entsprechender Hinweis auf der Angebotsseite zu finden, haftet auch ein privater Anbieter zwei Jahre lang für Gewährleistungsmängel. Hat der Verkäufer bei der Beschreibung des Angebotes bewusst falsche Angaben gemacht oder Mängel verschwiegen, können Sie auch bei ausgeschlossener Gewährleistung Mängelansprüche geltend machen. Prüfen Sie daher sorgfältig die Artikelbeschreibung und drucken Sie diese für Ihre Unterlagen aus.

Achtung bei Auslandseinkäufen

Bei einem Kauf von einem ausländischen Anbieter müssen Sie Folgendes beachten:

Sie können Reklamationen schwieriger geltend machen.

Es können erhöhte Kosten für Steuern und Zölle anfallen.

Mit persönlichen Daten sparsam umgehen

Sie sollten bei der Internet-Auktion nur die Information angeben, die für die Abwicklung der Auktion notwendig sind. Hierzu gehören in aller Regel Name und Anschrift. Bei bestimmten Bezahlmethoden müssen Sie die Bankverbindung angeben.

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Tags: Auktion

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