Oft verwechselt wird das Zurückbehaltungsrecht mit der Mietminderung.
Beide Möglichkeiten bestehen jedoch gleichzeitig, wenn es um einen Mangel geht, den der Vermieter beseitigen kann.
Beim Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter einen Teil der Miete so lange zurück behalten, also weniger Miete zahlen, bis der Vermieter den Mangel beseitigt. Dies ist das eigentliche Druckmittel des Mieters.
Gut zu wissen
Wenn der Vermieter den Mangel beseitigt hat, muss dieser Betrag jedoch nachgezahlt werden.
Zurückbehalten werden darf ein Betrag in Höhe der 3-5-fachen Mietminderung.
Das Zurückbehaltungsrecht endet, wenn der einbehaltene Betrag ausreicht, den Mangel zu beheben.
Das Zurückbehaltungsrecht hat der Mieter auch, wenn die Beeinträchtigung der Wohnsituation zu gering ist, um deswegen eine Mietminderung zu machen.