... Irren ist menschlich?
Diagnose- und Befunderhebungsfehler
Es ist zu unterscheiden zwischen Diagnose- und Befunderhebungsfehlern.
Ein Diagnoseirrtum liegt vor, wenn der Arzt die von ihm erhobenen oder sonst vorliegenden Befunde falsch interpretiert.
Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn der Arzt medizinisch gebotene Befunde nicht erhoben hat.
Folgen
Diagnoseirrtümer kommen – leider – häufiger vor. Gleichwohl werten die Gerichte nicht jede Fehlinterpretation als Arztfehler, sondern mahnen oftmals zur Zurückhaltung: Nicht jedes Symptom kann immer sofort einer bestimmten Erkrankung zugeordnet werden und Anzeichen ein und derselben Erkrankung wirken sich bei Patienten oft unterschiedlich stark aus.
Unterlässt Ihr Arzt hingegen dringend erforderliche Befunderhebungen, so handelt es sich bei dieser Unterlassung in der Regel um einen Arztfehler. Ihr Arzt ist Ihnen gegenüber haftpflichtig, wenn Sie einen Schaden erlitten haben, der darauf zurückzuführen ist, dass die gebotene Therapie nicht durchgeführt wurde, weil die erforderlich Befunderhebung unterlassen wurde.
Wie Ihr Arzt Ihnen den entstandenen Schaden ausgleichen muss, finden Sie unter Schadensersatz bei Arztfehlern.