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Klinik von außen

Die ärztliche Schweigepflicht

13.02.2019

Reden ist Silber-Schweigen ist Gold.

Datenschutz ist heute in aller Munde. Wie sieht es damit aus im Verhältnis Arzt-Patient?

Rechtsgrundlagen

Der Arzt ist - auch über den Tod des Patienten hinaus - zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht umfasst auch schriftliche Aufzeichnungen.

  • Das Bundesverfassungsgericht leitet die Pflicht zur Verschwiegenheit unmittelbar aus dem Grundgesetz Art. 2 I Grundgesetz ab.
  • Darüber hinaus lässt sich die Schweigepflicht für Ärzte auch in § 9 der Muster-Berufsordnung für Ärzte finden.
  • Die Schweigepflicht ist zudem eine vertragliche Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag.

Wer unterliegt der Schweigepflicht?

Neben Ihrem Arzt unterliegt auch das ärztliche Hilfspersonal der Schweigepflicht, das heißt Krankenschwestern und -pfleger, Sprechstundenhilfen, medizinisch-technische Assistenten und Auszubildende. Auch das Verwaltungspersonal im Krankenhaus unterliegt der Schweigepflicht, soweit ihm Informationen über den Patienten vorliegen.

Inhalt und Umfang der Schweigepflicht

Die Schweigepflicht erstreckt sich auf Ihre gesamten medizinischen, persönlichen und beruflichen Angelegenheiten.

Musterformular
für D.A.S. Rechtsschutzkunden der ERGO

Möchten Sie, dass Angehörige oder Ihnen nahestehende Personen  über Ihren Gesundheitszustand informiert werden dürfen, sollten Sie auf deren Namen eine Informationsvollmacht ausstellen. 

Grenzen der Schweigepflicht

SchweigepflichtTod des Patienten

Die Schweigepflicht endet nicht mit dem Tod des Patienten. Die Pflicht besteht grundsätzlich über dessen Tod hinaus, es sei denn, der Patient hat ausdrücklich Abweichendes verfügt.

Der Arzt ist gehalten, ggf. den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln, wenn beispielsweise die Auszahlung einer Lebensversicherung an einen nahen Angehörigen auf dem Spiel steht. In diesem Fall darf der Arzt davon ausgehen, dass der Verstorbene mit einer Aufhebung der Schweigepflicht einverstanden gewesen wäre.

SchweigepflichtEntbindung von der Schweigepflicht

Sie können den Arzt auch von seiner Schweigepflicht entbinden, vorausgesetzt

  • Sie sind in der Lage, die damit einhergehenden Konsequenzen zu verstehen.
  • die freizugebenden Informationen betreffen nur Sie.
  • Sie erklären sich freiwillig und unterliegen keinem Irrtum.

Wir haben Ihnen ein Musterformular zur Schweigepflichtsentbindung in unserem Servicebereich zur Verfügung gestellt.

SchweigepflichtEinschränkungen wegen besonderer Aufgaben des Arztes

Manche Ärzte müssen Patienteninformationen weitergeben, da dies gerade der Zweck ihrer Untersuchung ist. Dies gilt beispielsweise für den Bundeswehrarzt, den Betriebsarzt, den Amtsarzt oder den medizinischen Sachverständigen vor Gericht.

 

 

SchweigepflichtSeuchengefahr

§ 8 des Infektionsschutzgesetzes (§ 8 IfSG) befreit den Arzt von seiner Pflicht zur Verschwiegenheit, um daran mitzuwirken, übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern (vgl. § 1 I IfSG). 

 

 

 

SchweigepflichtHöhere Rechtsgüter

Der Arzt darf Informationen an Dritte weiterleiten, wenn Rechtsgüter Dritter gefährdet sind, die höher zu bewerten sind als das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre. Beispiel: Sie leiden an Aids und wollen dies unbedingt für sich behalten. Der Arzt ist in diesem Fall berechtigt, sowohl Ihren Ehepartner zu informieren als auch den Blutspendedienst, bei dem Sie regelmäßig Blut spenden.

 

SchweigepflichtZahlungsunwilliger Patient

Zahlen Sie eine Arztrechnung nicht, so muss Ihr Arzt Sie verklagen. Er ist dann berechtigt, zum Nachweis über die Behandlung Ihre Krankenakte bei Gericht vorzulegen oder praxisinterne Informationen zu Protokoll geben.

 

 

Folgen bei Verletzung der Pflicht

Nach § 203 Strafgesetzbuch droht Ihrem Arzt, der Ihr Geheimnis ausplaudert, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, bei finanzieller Bereicherungsabsicht sogar bis zu zwei Jahren. Der Geheimnisverrat kann aber nur auf Ihren ausdrücklichen Antrag hin strafrechtlich verfolgt werden. Auch ein berufsgerichtliches Verfahren gegen den Arzt ist denkbar, da er mit dem "Geheimnisverrat" auch gegen die ärztliche Berufsordnung verstößt.

Zeugnisverweigerungsrecht

Damit Ihr Arzt nicht gezwungen werden kann vor Gericht oder bei der polizeilichen Vernehmung, ihm anvertraute oder bekannt gewordene Fakten aus Ihrer Privatsphäre preiszugeben, steht ihm gesetzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Das heißt: Weder Ärzte, noch Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker oder Hebammen brauchen vor einem Straf- oder Zivilgericht über vertrauliche Dinge auszusagen, die sie bei der Berufsausübung erfahren haben. Dies gilt auch für das Hilfspersonal all dieser Personen und für die Menschen, die mit ihnen im Rahmen der Berufsausbildung zusammenarbeiten.

Gut zu wissen

Ihr Arzt kann sich nicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, wenn

  • Sie ihn von der Schweigepflicht entbunden haben.
  • es um die Aufklärung bestimmter besonders schwerer Straftaten geht, nämlich:
    • Friedensverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat, Gefährdung der äußeren Sicherheit
    • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
    • Geldwäsche oder Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte.

Beschlagnahmeverbot

Krankenakten dürfen weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden, solange sie sich beim Arzt oder im Krankenhaus befinden. Das Beschlagnahmeverbot gilt nicht,

  • wenn der Arzt selbst im Verdacht steht, an einer Straftat beteiligt zu sein und
  • wenn eine Aufklärung durch andere Beweismittel nicht möglich ist.

Gut zu wissen

Patientenakten dürfen nur als Beweismittel für die Tat herangezogen werden, wegen der das Ermittlungsverfahren läuft. Zufällig erworbene Erkenntnisse, die mit dem Ermittlungsverfahren in keinem Zusammenhang stehen, dürfen nicht verwertet werden, es sei denn, es besteht der Verdacht, dass eine besonders schwere Straftat begangen wurde (vgl. die abschließende Aufzählung unter § 100 a  II StPO).

Schweigen unter Arztkollegen?

Tratsch und Klatsch

Seinen Kollegen darf Ihr Arzt allenfalls ganz allgemeine Sachverhalte erzählen, die auf keinen Fall Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen. Wenn Sie Ihrem Arzt gestatten, bei Ihrer Behandlung einen anderen Arzt hinzuzuziehen, gilt dies nicht: Der andere Arzt kann ohne Informationen über Patient und Krankheitsbild nicht helfen - und Sie haben Ihren Arzt durch Ihre Erlaubnis von der Schweigepflicht diesem Kollegen gegenüber entbunden.

Praxisübergabe

Wird eine Arztpraxis an einen Nachfolger übergeben, müssen Sie vor Übergabe der Patientenkartei an den "Neuen" um Erlaubnis gebeten werden.

Arztwechsel

Bei einem Arztwechsel unterstellt man Ihre Einwilligung in die Weitergabe Ihrer Krankenakte.

Lange Ohren im Wartezimmer

Ihr Arzt muss dafür sorgen, dass die Vertraulichkeit auch unter seinen Patienten gewahrt bleibt. Die Räume müssen so eingerichtet sein, dass vertrauliche Gespräche nicht mitgehört werden können.

  

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