"Wunderbar erholsam" oder doch "Nie wieder!!"
Für die Anbieter von Reisen im Internet können die von Kunden abgegebenen Bewertungen ein zweischneidiges Schwert darstellen. Zum einen wissen die Anbieter um die gute Werbung, die positive Bewertungen ihren Hotels einbringen können, zum anderen können schlechte Bewertungen auch unmittelbar zu sinkenden Buchungszahlen führen.
Wichtig ist daher für die Reiseanbieter immer, dass die Bewertungen der Kunden möglichst sachlich sind und vor allem wahrheitsgemäß. Die Bewertungen sollen für den Leser aussagekräftig und denjenigen der bewertet wird fair sein.
Grundsätzlich handelt es sich bei Hotelbewertungen durch Urlauber um zulässige Meinungsäußerungen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die im Reisebericht erwähnten Tatsachen unwahr sind.
Sie sollten, wenn Sie Ihr letztes Urlaubshotel im Internet bewerten möchten, einige "Grundregeln" beachten:
1. Fotos hochladen

Auf was Sie unbedingt achten sollten ist, dass Sie keine Fotos von Mitarbeitern des Hotels oder anderen Hotelgästen ins Internet stellen. Personen haben ein "Recht am eigenen Bild" das durch ein ungefragtes Veröffentlichen ihrer Bilder verletzt würde. Auch sollten Sie sich bewusst machen, dass es sich bei einem Hotel nicht um einen "öffentlichen Raum" handelt. Der Inhaber des Hotels hat das Hausrecht und kann das Veröffentlichen von Fotos seiner Hotelanlage untersagen und tut dies auch häufig. Wenn Ihr Hotelbetreiber eine solche Vorschrift aufgestellt hat, ist es ratsam keine Fotos von Hotel oder Poolanlage ins Internet zu stellen.
2. Namen von Mitarbeitern nennen

Keinesfalls sollten Sie Namen von Mitarbeitern nennen, die Ihnen vielleicht in besonders schlechter Erinnerung sind. Dies verbietet auch das Bundesdatenschutzgesetz.
3. Nur Tatsachen berichten

Wenn Sie Ihren Reisebericht anderen zur Verfügung stellen, indem Sie im Internet eine Hotelbewertung abgeben, denken Sie immer daran nur Tatsachen zu berichten. Das bedeutet: Berichten Sie von Ihren eigenen Erfahrungen im jeweiligen Hotel und Ihrem Eindruck von der Urlaubsregion. Beschreiben Sie Ihr Hotel möglichst genau und versuchen Sie objektiv zu bleiben. Das bedeutet nicht, dass Sie alles gut finden müssen, aber gerade bei schlechten Bewertungen ist es sehr wichtig, sich nicht nur die Wut von der Seele zu schreiben sondern auch bei nachweisbaren, objektiven und wahren Tatsachen zu bleiben. Wenn erst einmal die Grenze zur Schmähkritik überschritten ist, kann dies empfindliche Folgen haben.
Mögliche Folgen
Der Reiseanbieter kann gegen Bewertungen, die im Bereich der Beleidigung und Schmähkritik liegen, vorgehen, indem er Unterlassungs - gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche geltend macht. Auf jeden Fall werden Bewertungen, die keine bloßen Tatsachenschilderungen mehr sind, sondern nicht beweisbare Kritik enthalten, von den Internetplattformen gelöscht.