Barfuß oder Lackschuh...
... so sang einst Harald Juhnke und meinte damit "alles oder nichts". Aber wie ist das eigentlich hinterm Steuer eines Kraftfahrzeugs? Gibt es Fußbekleidungsvorschriften?
..."leg ich mir nen Frack zu oder komm ich vors Gericht"
Die Straßenverkehrsordnung regelt nicht, mit welcher Bekleidung Sie hinters Steuer dürfen. Es ist also grundsätzlich erlaubt, barfuß oder mit Badelatschen zu fahren.
Empfehlenswert ist es dennoch nicht. Denn das gilt nur, solange alles gut geht. Kommt es hingegen zu einem Unfall, der nachweislich durch das falsche Schuhwerk verursacht wurde, können Sie hierfür straf- oder bußgeldrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Auch ein Mitverschulden könnte Ihnen dann zur Last gelegt werden.
Strengere Regeln gelten außerdem, wenn Sie Ihr Fahrzeug gewerblich nutzen oder im LKW unterwegs sind. Hier sind die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Das sind Vorschriften, die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen werden, um beispielsweise Arbeitsunfälle zu vermeiden. Zwar bleibt auch hier das unfallfreie Barfuß-Fahren sanktionslos. Im Ernstfall haben Sie aber unter Umständen sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu fürchten.
Verkehrssicherheit
Nach der Straßenverkehrsordnung haben Sie als Fahrzeugführer für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu sorgen. Barfuß-Fahren verletzt diese Sorgfaltspflicht nicht. Sie sollten sich dennoch überlegen, ob Sie nackt am Fuß oder mit Flip-Flops sicher unterwegs sind. Die Gefahr einer Fehlbedienung der Pedale oder von diesen abzurutschen, sollte nicht unterschätzt werden. Kommt es zu einem Unfall, haben Sie das Nachsehen und riskieren neben Strafe oder Bußgeld womöglich einen Gipsfuß oder -arm. Und mit dem dürfen Sie dann definitiv nicht mehr hinters Steuer.