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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Betriebsgefahr".
Als Betriebsgefahr bezeichnet man alle Gefahren, die das Fahrzeug typischerweise mit sich bringt und automatisch in den Verkehr hereinträgt, nämlich dass ein Fahrzeug an und für sich eine gefährliche Sache ist. Die Betriebsgefahr kann relevant werden im Bereich des Mitverschuldens. Hier muss man sich die Frage gefallen lassen, inwiefern die eigene Betriebsgefahr den Unfall mitverursacht hat.
Aus der Betriebsgefahr folgt eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Halters, das heißt er haftet allein für das Inverkehrbringen der abstrakten Gefahr des Fahrzeugs an sich.
Die Betriebsgefahr kann relevant werden im Bereich des Mitverschuldens. Hier muss man sich die Frage gefallen lassen, inwiefern die eigene Betriebsgefahr den Unfall mitverursacht hat.
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