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Arzt tastet Patienten ab

Personenschaden

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Personenschaden".

Sollte sich der Geschädigte bei Schmerzen nach dem Unfall sofort zum Arzt begeben?

Mit dem Arztbesuch sollte nicht gezögert werden. Nur so kann bewiesen werden, dass die Verletzung von dem Unfall stammt. Der Geschädigte sollte sich Art um Umfang der Verletzungen vom Arzt bescheinigen lassen.

Wer ist für die Kostenerstattung eines ärztlichen Gutachtens zuständig?

Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, die für die Einholung eines ärztlichen Gutachtens entstehenden Kosten zu zahlen.

Wer hat die Heilbehandlungskosten zu tragen?

Von den Heilbehandlungskosten wird der Geschädigte von vornherein durch seinen Sozialversicherungsträger (z. B. gesetzliche Krankenkasse) bzw. privaten Versicherer (z. B. private Krankenversicherung) befreit. Nach Abschluss der Behandlung wird sich diese Stelle die von ihr geleisteten Aufwendungen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zurückverlangen.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei