Augen auf... sonst zahlen Sie drauf!
Die meisten Menschen erwerben in ihrem Leben nur selten Immobilien. Deswegen ist es wichtig, sich auch rechtlich damit auszukennen, damit nichts schief geht. Lassen Sie sich nicht von den derzeit günstigen Finanzierungszinsen zum Kauf verleiten, ohne auch die rechtlichen Rahmenbedingungen abgeklopft zu haben.
Wenn Sie eine Eigentumswohnung erwerben, gelten einige Besonderheiten im Vergleich zum Erwerb eines Einfamilienhauses.
Dazu haben wir hier eine Checkliste und Zusatzinformationen für Sie zusammen gestellt.
Die Besitzverhältnisse sind komplexer als beim Einfamilienhaus und gehen über die eigenen "vier Wände" hinaus. Sie erwerben rechtlich betrachtet einen Anteil am Gemeinschaftseigentum der Wohnanlage und einem Sondernutzungsrecht für eine bestimmte Wohnung. Außerdem sollten Sie sich über Ihre künftigen Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer klar werden.
Kauf einer Gebrauchtimmobilie
Wenn Ihre Wohnung schon gebaut ist und es einen oder mehrere Vorbesitzer gibt, müssen Sie sich umfassend über die Situation in der Hausgemeinschaft informieren und wichtige Frage klären. Hier einige Beispiele:
Was steht in der Teilungserklärung?
Was steht in der Gemeinschaftsordnung, zum Beispiel in Bezug auf die Stimmrechte?
Wer sind die zukünftigen Miteigentümer?
Gibt es Eigentümer, die mehrere Wohnungen haben und dadurch die Abstimmungen dominieren?
Wie steht es um die Rücklagen der Gemeinschaft?
Welche Ausgaben stehen an? Wie werden diese finanziert?
Wird innerhalb der Gemeinschaft oder mit dem Hausverwalter prozessiert?
Sind die anderen Wohnungen vermietet oder von den Eigentümern bewohnt?
Zunächst sollten Sie sich an den Hausverwalter wenden und ggf. über den Noch-Besitzer Einsicht in die Versammlungsprotokolle erhalten.
Tipp
Nicht vergessen sollten Sie auch das persönliche Gespräch mit den künftigen Nachbarn oder Miteigentümern, aus dem Sie manchmal noch mehr erfahren können als aus den Papieren.
Kauf einer Neubauwohnung
Sie können hier nicht auf die Erfahrungen aus der Eigentümergemeinschaft zurückgreifen. Dafür haben Sie selber zu Beginn der Eigentümergemeinschaft noch mehr Möglichkeiten, aktiv mit zu gestalten. Sie sollten auch hier soweit möglich versuchen, die Fragen von oben zu klären. Wichtig sind zusätzlich die Fragen nach etwaigen Baumängeln und der termingerechten Fertigstellung.
Erwerb in der Zwangsversteigerung
Beim Erwerb in der Zwangsversteigerung gelten wichtige Besonderheiten. Sie kaufen ja großteils die Katze im Sack, so dass Sie entweder ein Schnäppchen machen oder auch eine üble Überraschung erleben können.
Da wichtigste dazu finden Sie hier im Überblick.